Im Ö1-Morgenjournal am Freitag meldete sich mit Wolfgang Maderthaner der langjährige, mittlerweile pensionierte Staatsarchiv-Generaldirektor zu Wort. Er kritisierte eine Nichteinhaltung des Bundesarchivgesetzes und ortete eine „sehr neue Qualität in der Geschichte der Zweiten Republik“.Aber im Audio sagt Maderthaner auch, dass es keine gesetzliche Sanktionen dagegen gibt, obwohl es doch gesetzwiedrig ist. Bernt Koschuh berichtet für ORF, „Dass Parteien ihre Daten bei einem Regierungswechsel zerstören, ist nicht ungewöhnlich, aber ungesetzlich. Das ‚Bundesarchivgesetz‘ wird oft nicht eingehalten, kritisiert der eben erst pensionierte Generaldirektor des Staatsarchivs, Wolfgang Maderthaner. ‚Die Archive sind aber machtlos,‘ so Maderthaner.“
Maderthaner verwies auf das Bundesarchivgesetz, in dem es heißt: „Das Schriftgut, das unmittelbar beim Bundespräsidenten, Kanzler oder einem Minister in Ausübung ihrer Funktion oder in deren Büros anfällt und nicht beim Nachfolger bleiben soll, ist unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Staatsarchiv zu übergeben“ – Audio dazu in oe1.ORF.at. [meine Hervorhebung]
Im Audio sagt Maderthaner, das er davon aus geht, dass es wahrscheinlich ist, dass parteiliche und private Daten nicht immer übergeben sind. Aber das ist seine Annahme, weil das Staatsarchiv „machtlos" ist, diese Daten vor die Übergabe zu prüfen.
Koschuhs Behauptung, dass es „nicht ungewöhnlich" ist, dass "Parteien ihre Daten bei einem Regierungswechsel zerstören" scheint die gleiche Annahme zu sein.
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